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Unterstützung bei Abnahme

Insgesamt kann ein Gutachter für Schäden an Gebäuden dem Bauherrn helfen, einen objektiven Überblick über den Zustand des Bauwerks zu erhalten, Mängel zu identifizieren und angemessene Schritte zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abnahme zu unternehmen. Dadurch wird der Bauherr in der Lage sein, seine Interessen zu schützen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einzuleiten. Wichtig hierbei ist es schon während des Baubeginns einen Bausachverständigen einzuschalten.

Unabhängige Inspektion und Bewertung:

Durch eine unabhängige Inspektion und Bewertung des fertiggestellten Bauvorhabens wird eine objektive Einschätzung des Zustands, der Qualität und der Einhaltung der Vertragsbedingungen ermöglicht.

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Mängelidentifizierung und Dokumentation

Es werden mögliche Mängel oder Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen erkannt und dokumentiert, um frühzeitig angemessene Maßnahmen zur Behebung einzuleiten.

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Beratung und Empfehlungen für den Bauherrn

Es werden Beratungsdienstleistungen angeboten, um den Bauherrn über seine Rechte und Pflichten im Abnahmeprozess zu informieren. Zudem werden Empfehlungen für geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung gegeben und bei der Verhandlung von Gewährleistungsansprüchen unterstützt.

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Erstellung eines detaillierten Abnahmereports:

Es wird ein umfassender Bericht über die Abnahme erstellt, der die Ergebnisse der Inspektion, vorhandene Mängel und entsprechende Empfehlungen enthält. Dieser Bericht dient als wertvolle Dokumentation für den Bauherrn und bildet eine solide Grundlage für weitere Schritte.

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